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EWG-Richtline 92/58
Richtlinie der EU über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.
 Mit dieser Richtlinie, werden allgemeine Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz festgelegt.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Dieses Gesetz dient der Umsetzung verschiedener EG-Richtlinien und gibt dem Arbeitgeber rudimentäre Vorgaben zum Arbeitsschutz an die Hand. 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Verordnung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Auch diese Verordnung dient der Umsetzung unterschiedlicher EG-Richtlinien. Mit Inkrafttreten der ArbStättV wird die Richtlinie 92/58/EWG1 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz in nationales Recht umgesetzt

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die ASR gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der ArbStättV für sich geltend machen. Die Anwendung der ASR erfüllt die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/58/EWG. 



Folgende ASR regeln die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben:
 

  • ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungsplan
  • ASR A3.4: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
  • ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Wichtig: Seit März 2013 ist die überarbeitete ASR A1.3 in Kraft getreten, sie übernimmt die Zeichen der neuen, international gültigen EN ISO 7010.

DIN EN ISO 7010
Seit März 2013 gilt die neue DIN EN ISO 7010

Die immer weiter fortschreitende Globalisierung macht auch vor der lebensrettenden Sicherheitskennzeichnung nicht halt. Wo zunächst nur länderspezifische Kennzeichnungen verwendet wurden, später europaweit geltende, erschien nun im Oktober 2012 die weltweit geltende Norm ISO 7010, welche die Sicherheitskennzeichnung für Fluchtwege, zum Brandschutz und Schutz vor Gesundheitsgefährdungen, so wie zum Zweck der Unfallverhütung regelt.

In allen Unternehmen, öffentlichen Gebäuden und überall dort, wo die Sicherheit von Personen gefährdet sein könnte, müssen Sicherheitszeichen nach der neuen DIN EN ISO 7010 (gültig für Deutschland mit dem Zusatz DIN EN) gut sichtbar angebracht werden. Zusammengesetzt ist diese neue internationale Norm aus der europäischen Norm EN ISO 7010:2012, der internationalen Norm ISO 7010:2011 und ergänzend dazu, aus der im Dezember 2012 erscheinenden DIN 4844-2 (einige Wasser-Sicherheitszeichen).

DIN 4844
Normative Grundlagen zu Sicherheitskennzeichen für den Arbeitsschutz.

  • DIN 4844-1 „Graphische Symbole; Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen"
  • DIN 4844-2 „Sicherheitskennzeichnung; Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen“
  • DIN 4844-3 „Sicherheitskennzeichnung; Teil 3: Flucht- und Rettungspläne“

Es handelt sich hierbei jedoch nur noch um eine Restnorm mit Kennzeichen, welche nicht in der DIN EN ISO 7010 enthalten sind (z.B. Wassersport-Sicherkheitszeichen)

BGV A8
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, dient der Umsetzung der Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom 24. Juni 1992, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 245/23 vom 26. August 1992. Sie hat seit der Veröffentlichung der überarbeiteten ASR keinen Bestand mehr.