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Das prägt sich ein

 

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetze) Man kann ganz plakativ auch sagen: „Behindert ist man nicht, behindert wird man.“

Im Sinne des Bauprinzips „Design for All“ werden Gebäude, Produkte oder Dienstleistungen nicht für eine spezielle Gruppe von Menschen, sondern die Verschiedenartigkeit der Nutzer berücksichtigt. Es geht um eine allgemeine, präventive Gestaltung des Lebensumfeldes, die den Bedürfnissen eines breiten Kreises der Bevölkerung entspricht und nach Möglichkeit niemanden ausschließt.

„Barrierefreiheit liegt nach Behindertengleichstellungsgesetz, BGG §4, 04-2002 dann vor, wenn:

  • Bauliche und sonstige Anlagen
  • Verkehrsmittel
  • Technische Gebrauchsgegenstände
  • Systeme der Informationsverarbeitung
  • Akustische und visuelle Informationen und Kommunikationseinrichtungen
  • Andere gestaltete Lebensbereiche

Für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Mit der Verabschiedung des BGG sollen die Benachteiligungen behinderter Menschen beseitigt, ihre Teilnahme am öffentlichen Leben gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.

Leit- und Orientierungssysteme für Blinde und Sehbehinderte werden grundsätzlich mit immer mit zwei speziellen Schrifttypen versehen, der Braille- und der Pyramidenschrift.

Brailleschrift

Bei der Brailleschrift handelt es sich um eine vom Franzosen Louis Braille um 1825 entwickelte sog. Punktschrift. Sechs Punkte, drei in der Höhe und zwei in der Breite, bilden das Raster für die Punkte-Kombinationen, mit denen die Buchstaben dargestellt werden. Mit sechs Punkten ergeben sich 64 Kombinationsmöglichkeiten, ein Leerzeichen inbegriffen.

Braillschrift beherrschen in aller Regel Menschen, die von Geburt an oder zumindest in sehr jungen Jahren erblindet sind und somit gezwungen waren, die Schrift früh zu erlernen. Genormt ist die Braillschrift in der DIN 32986, Ausgabe 2015. Eine ausführliche Darstellung gibt die „Marburger Systematik der Blindenschrift“, Teil 1 herausgegeben vom von der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg.

Pyramidenschrift

Die Pyramidenschrift ist eine erhabene, serifenlose Profilschrift wie beispielsweise Helvetica. Ihr Profilquerschnitt ist eine Prismenform mit leicht gerundeter Oberkante. Sie kann von Blinden ertastet, von Sehbehinderten gelesen oder ertastet und von sehenden Menschen ganz normal gelesen werden. Sie spricht gleichermaßen alle Sehtypen an und eignet sich von daher für öffentliche Gebäude und Einrichtungen, ganz nach dem Prinzip „Design for All“. Aufgrund der „scharfen“ Pyramidenform ermöglicht die Schrift dem Sehbehinderten das Ertasten der Buchstaben, für den Sehenden bildet der breite Sockel ein quasi dreidimensionales, gut erkennbares Schriftbild.

Genormt ist die Pyramidenschrift ebenfalls in der DIN 32986, Ausgabe 2015. Eine ausführlichere Darstellung der Pyramiden- sowie auch der Brailleschrift findet sich im „Gemeinsamen Fachausschuss Umwelt und Verkehr“ von Dr. Klaus Behling. SCHNÜRLE industries fertigt komplette taktile Leit- und Orientierungssysteme.

  • Taktile Schilder und Wandschilder
  • Taktile Handlaufschilder
  • Taktile Fluchtwegschilder
  • Taktile Grundrisspläne
  • Bodenindikatoren
  • Edelstahlpulte für taktile Grundrisspläne und taktile Übersichtspläne

Die Herstellung der taktilen Orientierungssysteme mit ihren taktilen Schildern und Grundrissplänen erfolgt bei SCHNÜRLE in enger Zusammenarbeit mit der zu beschildernden Einrichtung aber auch speziell geschulten Fachberatern für barrierefreies Bauen. Letztere verfügen über fundierte theoretische wie praktische Kenntnisse in Sachen barrierefreies Bauen und sind in aller Regel Mitglieder in entsprechenden Normausschüssen und Fachgremien. So erzielen wir eine optimale und gleichzeitig wirtschaftliche Lösung zur Umsetzung der Barrierefreiheit nach aktuellsten Forderungen und Norman bei Ihr Bauvorhaben.